Inzest
Presseinformation
Hände weg von § 173 StGB
Kinder müssen vor Inzest- Schäden und sexualisierte Gewalt geschützt werden!
Betreff: Anwälte wollen Inzestverbot durch Verfassungsklage kippen
Mölsheim, 21. September 2005.
Anwälte des Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig, versuchen vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot zu kippen.
Eine entsprechende Verfassungsklage gegen den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches werde vorbereitet, berichtet das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag unter Berufung auf den Rechtsanwalt Joachim Frömling, dessen Klage sich wohl im Wesentlichen auf ein Gutachten des Leipziger Strafrechtsanwalts Han-Peter Büllesbach stützt. In diesem Gutachten kommt Herr Büllesbach zu dem Schluss, dass ein Inzestverbot verfassungsrechtlich nicht zu begründen sei.
Mein Schreiben hier bedeutet der absolute Gegenpart. Der so genannte Beischlaf zwischen Verwandten ist keineswegs zufällig in unserem Strafrecht verankert (§ 173 STGB). Er hat sogar eine doppelte Funktion:
1. Schutz vor Missbildungen
2. Schutz vor sexualisierter Misshandlung
STRAFGESETZBUCH
Der besondere Teil §§ 80 – 358
13. Abschnitt – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174 – 184f
§ 174
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
1) Wer sexuelle Handlungen …
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist …
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst-, oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit, oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3
1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
3) Der Versuch ist strafbar!
4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat ist.
Dies und weiter folgende Texte im STGB dürften Anwälte und Gutachter NICHT fremd sein!
§ 173 STGB hat eine hohe Bedeutung durch die in unserer Verfassung garantierten Grundwerte zu: Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit u.v.m.
Auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989
(UN-Kinderkonvention) soll Kinder vor Gewalt und Schaden schützen. Die Bundesregierung hat diese Konvention unterzeichnet. Seit dem 5. April 1992 ist sie für Deutschland verpflichtend.
Das Inzestverbot aufzuheben wäre schlichtweg ein Verbrechen an unsere Kinder und auch gegen geltende erbbiologische Naturgesetze.
Kinder, die aus "inzestuösen Verhältnissen" entstehen, sind in hohem Maße gesundheitsgefährdet! Manche Inzestgeborene überleben sogar nur über die Dauer des Einsatzes intensivmedizinischer Betreuung. Aus eigener Kraft heraus wären sie nicht überlebensfähig!
Kinder, die von Vater, Mutter, Großeltern oder Bruder sexualisiert misshandelt werden, würden durch die Abschaffung des § 173 STGB noch weiniger geschützt sein, als dies ohnehin der Fall ist. Die zunehmend mächtiger werdenden vernetzten pädokriminellen Kreise wären an Tendenz ins Unermessliche steigernd, ein "Gewinn"!
Will sich unser Staat wirklich dazu aufmachen, eines der gemeinsten Verbrechen durch Anwälte, Gutachter oder SONSTIGE legalisieren zu lassen, die sich nicht über die Auswirkungen und Folgen klar oder in IGNORANZ verfallen sind?
DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR
Verstehen dies auch die für das Elend der Kinder, zuständigen Behörden, Ämter, Politiker u.v.a.?
Meine Damen und Herren, kommen Sie doch bitte zu tieferem Nachdenken, im Sinne des KINDES.
Lara Andriessen
Autorin
Buch, indem auch Inzest erlebt beschrieben wird:
"Blutiger Sonnenaufgang" - Missbraucht und geliebt. Verlag Hartmut Becker